Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren
vorgelegten Plänen des Architekten Beer Bembe
Dellinger mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 24.06.2016, wird erklärt,
dass gemäß Art. 64 Abs. 2 BayBO kein
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Der Freiflächengestaltungsplan
soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Die Aufenthaltsraumqualität der Gast- /
Einliegerwohnung ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen. Sollte
diese Aufenthaltsraumqualität nicht gegeben sein, ist der zweite Gargenstellplatz
nicht zulässig.
Einfriedungen sind in einer Höhe von
höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit senkrechter Lattung oder
als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes
zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit
wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes Niederschlagswasser ist
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Zum Schutz des Baumbestandes generell
(Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und
Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen
usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung
den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung,
insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen.
Hinweise:
- Zum Erhalt des festgesetzten Baumes beim
Geräte- / Fahrradraum ist ein Wurzelvorhang zu erstellen.