Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0418) vom 24.06.2016 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung des Bebauungsplans Nr. 7-2/STOCKDORF für die Grundstücke Fl.Nrn.
1734/1, 1734/2 und 1734/3 an der Engertstraße und Maria-Eich-Straße. Die
Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
2. Die
vom Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt, vorgetragenen Anregungen werden, wie in
der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.
3. Von
Seiten der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine
Anregungen vorgetragen.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen durchzuführen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans einschließlich
Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird auf zwei Wochen verkürzt.