Nachtrag: 29.06.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0422) vom 28.06.2016 zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6-1/STOCKDORF Engertstraße, Fl.Nr. 1776/28. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die vom Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt und Untere Immissionsschutzbehörde vorgetragenen Anregungen werden, wie in der Begründung dargestellt, teilweise berücksichtigt.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden während der öffentlichen Auslegung keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen durchzuführen.

 

5.         Der Bebauungsplan Nr. 6-1/STOCKDORF Engertstraße, Fl.Nr. 1776/28 wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

6.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen und damit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.