Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Hagl

 

Seitens eines Ausschussmitglieds wird erläutert, dass mit den vorsorglichen Ansätzen bestimmte noch festzulegende Maßnahmen umgesetzt werden sollten.

 

Wie von Herrn Hagl vorgetragen, weist die Erste Bürgermeisterin nochmals darauf hin, dass ein vorsorglicher Haushaltsansatz, d.h. ohne Festlegung eines bestimmten Projekts, rechtlich nicht zulässig sei.

Sie bittet Ihren Kollegen, ein Projekt zu benennen, um einen entsprechen Ansatz auszuweisen.


Beschluss:

 

1.      Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung Ö/0547/XV.WP.

2.      Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die Beschlussfassung der Beschlussvorlage Ö/0668/XIV.WP vom 15.03.2018 (Beschluss Nr. 0951) für die Haushaltsstellen 2.63060.36100 und 2.63060.95100 aufzuheben. Die künftige Beschlussfassung über die Höhe der zu erwartenden oder voraussichtlich zu erwartenden Einnahmen (Fördermittel gem. Fördermittelbescheid) und Ausgaben für konkret geplante Maßnahmen für das entsprechende Haushaltsjahr sowie die Finanzplanjahre obliegt vorberatend dem Haupt- und Finanzausschuss und entscheidend dem Gemeinderat.