Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Knape, GR Egginger, GR Jaquet

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage (Ö 0546).

 

Im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung der Gemeinde als Straßenbaubehörde (Art. 58 BayStrWG) für Gemeindestraßen (Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen) wird die Widmung der Straßengrundstücke Fl. Nrn. 571/5 und 571/6, Seitenarm Ost der Ammerseestraße (Zufahrt zur Tiefgarage KARLS Gauting) in Gauting, Gemarkung Gauting, nach Art. 6 Abs. 1 u. 3 BayStrWG in Verbin­dung mit Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, Art. 46, 47 u. 58 BayStrWG zur Ortsstraße beschlossen.

 

Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 47 BayStrWG die Gemeinde Gauting.

 

Es werden keine Widmungsbeschränkungen festgesetzt.