Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
der Antragstellerin, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.10.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 122-3/ GAUTING
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Aufgrund des eingerissenen Druckzwiesels mit sichtbaren Morschungen und der damit einhergehenden stark eingeschränkten Verkehrssicherheit der Linde wird die Fällung beantragt. Dieser wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Linde ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.