Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Schnittmaßnahme (Kroneneinkürzung) der Antragstellerin, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Kroneneinkürzung an einem als „zu erhaltend“ festgesetzten
Baum nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 124/ GAUTING
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die vorgelegte Baumbeurteilung bescheinigt der Birke eine schwache Schädigung, so dass die Grundsicherheit im derzeitigen Zustand aufgrund der visuellen Begutachtung nicht mehr gegeben ist. Um diese wiederherzustellen, ist Totholz zu beseitigen, der Efeubewuchs am Stamm zur besseren visuellen Kontrolle zu beseitigen und eine Einkürzung der Krone im Fein- und Schwachastbereich nötig. Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird naturschutzfachlich zugestimmt.