Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme (Kroneneinkürzung) der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Kroneneinkürzung an einem als „zu erhaltend“ festgesetzten Baum nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 124/ GAUTING

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Die vorgelegte Baumbeurteilung bescheinigt der Birke eine schwache Schädigung, so dass die Grundsicherheit im derzeitigen Zustand aufgrund der visuellen Begutachtung nicht mehr gegeben ist. Um diese wiederherzustellen, ist Totholz zu beseitigen, der Efeubewuchs am Stamm zur besseren visuellen Kontrolle zu beseitigen und eine Einkürzung der Krone im Fein- und Schwachastbereich nötig. Den vorgeschlagenen Maßnahmen wird naturschutzfachlich zugestimmt.