Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen der Architektin Donata Eberle, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.10.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass die erforderlichen Kfz- und
Fahrradstellplätze nachgewiesen werden.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das Vorhaben
entspricht nicht den Vorschriften der Abstandsflächensatzung der Gemeinde
Gauting vom 18.01.2021. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist
das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Vor
Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse
etc.) durch das Vorhaben betroffen sind. Sollte ein Gebäudebrütervorkommen
bekannt sein oder werden, ist eine entsprechende artenschutzrechtliche
Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei
Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks,
aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920
(Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),
RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege;
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen)
und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und,
falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen
nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche
Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.