Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.10.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

Aufgrund der massiv abnehmenden Vitalität des Ahorns und der damit einhergehenden verminderten Verkehrssicherheit des Baumes wird der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt. Der Ahorn ist 1:1 durch einen heimischen Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.