Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Lang, Hartmann und Holley begrüßt.

 

Nach Vorstellung der Planung erfolgen Wortmeldungen und Nachfragen der Gemeinderäte Meiler, Eck, Rindermann, Moser und Deschler bezüglich der dort zu schaffenden Arbeitsplätze, der Unterbringungskapazität in der Kinderbetreuungseinrichtung, dem barrierefreien Wohnen und im Pflegeheim sowie der verkehrlichen Anbindung. Hier werden Bedenken über die Situation in der Schulstraße wie auch bei der Zufahrt über die Starnberger Straße geäußert. Die Fachplaner führen aus, dass dies nicht so gesehen wird. Die verkehrliche Situation in der Starnbergerstraße sei mit dem Staatl. Bauamt Weilheim abgestimmt.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0435 vom 14.07.2016.

 

2       Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Grundstück Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße.

 

3       Der Bebauungsplan trägt die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße.“

 

4       Sämtliche Kosten des Verfahrens sind durch den Vorhabenträger Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Kreisverband Starnberg, zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierüber einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

5       Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179 / GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße erfolgt aufgrund Vorprüfung durch das Landratsamt Starnberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

 

6       Der Gemeinderat nimmt die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING und des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179/GAUTING (Plandatum 19.07.2016) zustimmend zur Kenntnis.

 

7       Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING für das Grundstück Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING und des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179/GAUTING. Von der ansonsten üblichen Vorgehensweise, in den Sommerferien keine Auslegungs- und Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen, wird wegen der erforderlichen zeitlichen Beschleunigung bei diesem Bauleitplanverfahren abgewichen.