Sitzung: 19.07.2016 GR/026/XIV.WP
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die zu diesem Tagesordnungspunkt die Herren Lang, Hartmann und Holley begrüßt.
Nach Vorstellung der Planung erfolgen Wortmeldungen und Nachfragen der Gemeinderäte Meiler, Eck, Rindermann, Moser und Deschler bezüglich der dort zu schaffenden Arbeitsplätze, der Unterbringungskapazität in der Kinderbetreuungseinrichtung, dem barrierefreien Wohnen und im Pflegeheim sowie der verkehrlichen Anbindung. Hier werden Bedenken über die Situation in der Schulstraße wie auch bei der Zufahrt über die Starnberger Straße geäußert. Die Fachplaner führen aus, dass dies nicht so gesehen wird. Die verkehrliche Situation in der Starnbergerstraße sei mit dem Staatl. Bauamt Weilheim abgestimmt.
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0435 vom 14.07.2016.
2
Der Gemeinderat
beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das
Grundstück Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße.
3
Der Bebauungsplan
trägt die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING für
den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße.“
4
Sämtliche Kosten
des Verfahrens sind durch den Vorhabenträger Bayerisches Rotes Kreuz (BRK),
Kreisverband Starnberg, zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, hierüber
einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
5
Die Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179 / GAUTING für den Bereich des
Grundstücks Fl.Nr. 220/2 an der Starnberger Straße erfolgt aufgrund Vorprüfung
durch das Landratsamt Starnberg im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
6
Der Gemeinderat
nimmt die Unterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING und
des Vorhaben- und Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
179/GAUTING (Plandatum 19.07.2016) zustimmend zur Kenntnis.
7
Der Gemeinderat
beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179 / GAUTING für das Grundstück Fl.Nr.
220/2 an der Starnberger Straße sowie der Durchführung der öffentlichen
Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange für den Entwurf
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 179/GAUTING und des Vorhaben- und
Erschließungsplans zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 179/GAUTING. Von der
ansonsten üblichen Vorgehensweise, in den Sommerferien keine Auslegungs- und
Beteiligungsverfahren im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführen, wird wegen
der erforderlichen zeitlichen Beschleunigung bei diesem Bauleitplanverfahren
abgewichen.