Schneeräumung Münchner Berg, Eremitenweg, Leo-Putz-Weg

GRin Pahl informiert, dass Anlieger im Mai ein Schreiben des gemeindlichen Bau- und Betriebshofs erhalten haben, wonach die Räum- und Streupflicht auf die Anlieger übergehe. Sie merkt an, dass in den vergangenen Jahren immer der Bauhof der Gemeinde die Schneeräumung auf den Gehwegen durchgeführt habe.

Für die Anwohner sei es problematisch, die Schneeräumung durchzuführen, da ihre Grundstücke teilweise keine Zuwegung zum Münchner Berg haben und zudem in Teilen durch eine Leitplanke abgetrennt seien.

Die Erste Bürgermeisterin weist auf einen Beschluss des Gemeinderats hin, wonach der Bauhof keine freiwilligen Leistungen für Dritte mehr durchführen solle.

Herr Dr. Groth verweist auf die Reinigungs- und Sicherungsverordnung, in der die ganzjährige Reinhaltung (d.h. auch die Schneeräumung) der Gehwege für Anlieger geregelt sei.

Die Leitplanke betreffend, teilt er mit, dass das Straßenbauamt keine Bedenken gegen einen Rückbau habe.

Anmerkung der Verwaltung:

In einer Telefonkonferenz am 23.11.2023 mit dem Zweiten und Dritten Bürgermeister hat das Staatliche Bauamt Weilheim diese, im September geäußerte Auffassung revidiert.

Unabhängig vom Vorhandensein der Leitplanke besteht nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung eine Räumpflicht der Anwohner, was seit Mai 2023 kommuniziert wurde. Über das Schicksal der Leitplanke entscheidet das Staatliche Bauamt Weilheim im Benehmen mit dem Bereich Straßenbau der Gemeinde.

 

Eisenbahnüberführung Königswiesen:

GR Dr. Ilg stellt nachfolgende Fragen:

 

a) Sind der Verwaltung bzw. der Gemeinde seit der öffentlich ausgelegten Tektur 1 weitere Tekturen bekannt gegeben worden? Wenn ja welche? Liegen der Gemeinde die zugehörigen Planunterlagen vor?

Antwort:

Ø  Planung (Entwurf)  1. Fassung 13.03.2017 - öff. Auslegung 15.09.2017-16.10.2017

Ø  Planänderung (1. Tektur) – Anhörungsverfahren zur 1. Planänderung und erneute Auslegung vom 24.06.2019-24.07.2019

Ø  2. Planänderung (2. Tektur) – redaktionelle Änderung (Anhörung der Betroffenen 24.08.2020-15.09.202)

Ø  3. Planänderung (3. Tektur) – erneute Beteiligung nicht erf., da keine neuen bzw. größeren Betroffenheiten

Ø  Planfeststellungsbeschluss vom 21.05.2021 – öff. Bekanntmachung/ Auslegung 23.07.2023-06.08.2021

Anwohnerinfo:

Ø  Jan./ Feb. 2023 Information zu Bauarbeiten Spartenfreilegung/ Mehrspartendurchlass in der Zeit von Mitte Februar 23 bis Ende Juni 23

 

b) Ist der Gemeinde bzw. der Verwaltung ein Datum für die Fortsetzung bzw. die Wiederaufnahme der Arbeiten für den Neubau der EÜ Königswiesen sowie die Aufweitung der STA3/Hauserstraße bekannt gegeben worden ?

Antwort:

Nein, da aktuell eine Nichtzulassungsklage beim BVerG vorliegt (Einspruch zu der Entscheidung des BayVGH ). Das Ergebnis wird abgewartet.