Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme der Antragstellerin, mit Eingangstempel der Gemeinde vom 15.11.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Schnittmaßnahme an einem als „zu erhaltend“ festgesetzten
Baumes nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Schnittmaßnahme an der Rotbuche mit der Nummer 37 in der Tellhöhe 15, Fl.Nr. 1776/19, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 42/Stockdorf.
Dem Antrag wurde ein umfassendes Gutachten beigelegt, in welchem mittels Schalltomographie die Standsicherheit des Baumes beurteilt wurde. Aufgrund der vorliegenden Ergebnisse wird eine Einkürzung von ca. 20 Prozent in der Höhe empfohlen, um die Stand- und Bruchsicherheit wiederherzustellen. Dieser wird naturschutzfachlich zugestimmt.