Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.10.2023, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Schnittmaßnahme an einem als „zu erhaltend“ festgesetzten Baum nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Schnittmaßnahme an Kiefer mit der Nummer 182 in der Georg-Queri-Str. 3, Fl.Nr. 1624/9, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50/Stockdorf.

 

Der Antrag auf Entfernung des Seitenastes wird damit begründet, dass der Seitenast an beiden Spitzen braun wird und somit an Vitalität verliert. Die Wunde, die am Hauptstamm durch die Entfernung des Seitenastes entstehen würde, wäre für den gesamten Baum mit deutlichen Folgen verbunden. Anhand der Bilder erscheint eine Einkürzung und eine Sicherung mittels eines Seils durchaus möglich, so dass die komplette Entfernung des Seitenastes naturschutzfachlich abgelehnt wird und eine Einkürzung und Seilsicherung empfohlen wird.