1. Bauantrag Mühlstr. 38, Königswiesen

Die Erste Bürgermeisterin erklärt zu dem Antrag auf Fällung eines Baumes auf dem Grundstück Mühlstraße 38 in Königswiesen, der in der Sitzung des Bauausschusses am 05.07.2016 behandelt worden ist, dass im Bebauungsplan für dieses Grundstück Baurecht festgesetzt worden ist, das die Gemeinde dem Bauherrn nicht verwehren kann. Dieser Antrag werde durch das Landratsamt hinsichtlich der Genehmigungsfä­higkeit geprüft. GR Rindermann äußert, dass es sich dort um zwei ortsbildprägende Bäume handelt, auf diesen Punkt sei in der Beschlussvorlage nicht hingewiesen worden. GRin Cosmovici meint, dass wegen der geplanten Errichtung des Kellers bei dem Bauvorhaben auch der zweite Baum nicht zu erhalten sein werde. GRin Ney weist ebenfalls auf die ihrer Meinung nach beiden ortsbildprägenden Bäume auf dem Grundstück hin. Die Erste Bürgermeisterin erläutert, dass nur die Fällung eines Bau­mes beantragt worden ist. Die Gemeinde sei nicht die Baugenehmigungsbehörde; sie weist weiter darauf hin, dass die Gemeinde bereits bei Aufstellung des Bebau­ungsplans entsprechende Festsetzungen zum Baurecht hätte treffen müssen, zum jetzigen Zeitpunkt würde bei einer entsprechenden Bebauungsplanänderung Bau­recht entzogen werden.

 

2. Umbau Salettl im Schlosspark

Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die Anfrage von GR Meiler aus der letzten Bauausschusssitzung zum Sachstand beim geplanten Umbau des Salettls im Schlosspark. Sie erläutert, dass hierzu gegenwärtig noch ein Stellplatzkonzept durch die Verwaltung erstellt wird und dann an das Landratsamt geleitet wird.

 

3. Kreuzung Bergmoserstr./Kreuzstr. in Gauting

Die Erste Bürgermeisterin erklärt zu der Anregung von GR Dr. Sklarek aus der letz­ten Bauausschusssitzung , an der Kreuzung Bergmoserstr./Kreuzstr. in Gauting eine Zickzackmarkierung auf der Fahrbahn anzubringen, dass aufgrund einer Ver­kehrs­schau durch die Verwaltung  dort eine entsprechende Markierung aufgebracht wer­den wird.

 

4. Staatliche Straßenbauprojekte

Die Erste Bürgermeisterin führt aus, dass die Anfrage von GR Eck aus der ver­gan­genen Bauausschusssitzung zu den Auswirkungen verschiedener Straßen-baupro­jekte in der Umgebung von Gauting auf das Gautinger Vekehrsgeschehen an das Staatliche Bauamt Weilheim zur Stellungnahme geleitet worden ist.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Der zuständige Abteilungsleiter im Staatl. Bauamt Weilheim, Herr Probst, hat auf un­sere Anfrage mit email vom 29.07.2016 folgende Stellungnahme abgegeben:

 

Aktuell wird in Gauting die St 2063, Münchener Straße, im 1. Bauabschnitt ausge­baut. Die Maßnahme ist 3 Bauabschnitte aufgeteilt, wobei der 3. Bauabschnitt im Jahr 2018 fertig gestellt wird.

Wir gehen davon aus, dass der Ausbau der Ammerseestraße nicht vor 2019 begin­nen wird, da aktuell noch keinerlei Planungsvarianten bestehen. Bei diesen beiden Maßnahmen wird es keine Überschneidungen geben.

Im weiteren Umfeld werden wir die Hauser Kreuzung voraussichtlich im kommenden Jahr zu einem Kreisverkehr umbauen, sofern die Grunderwerbsverhandlungen zeit­nah erfolgreich abgeschlossen werden können. Diese Maßnahme hat jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf den Gautinger Verkehr. Auch der Neubau der Bahnüber­führung über die STA3 bei Königswiesen (vorr. ab 2018) wird nur begrenzten Ein­fluss auf den Gautinger Bahnhofsbereich haben, da der Verkehr auf der STA 3 ver­gleichsweise niedrig ist (2400Kfz/d). Soweit mir bekannt, werden beim Ausbau der A96 jeweils 2 Fahrspuren je Fahrtrichtung zur Verfügung gestellt, so dass es auch hier zu keinen gravierenden Verlagerungen kommen sollte.