Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin, Sandra Krinner mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.06.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Es handelt sich hier um die Errichtung einer Doppelgarage als Grenzbebauung im nördlichen Teil des Grundstücks. Die Wandhöhe der Doppelgarage beträgt im Mittel 3,55 m.

 

Ohne eigene Abstandsflächen sind nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO Garagen mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m zulässig. Für das Bauvorhaben sind somit Abstandsflächen freizu­halten. Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBO). Abstandsflächen dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn der Nachbar dies schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde er­klärt (Abstandsflächenübernahmeerklärung Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO).

 

Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt für das Bauvorhaben nicht vor.

 

Das Bauvorhaben fügt sich in die Umgebungsbebauung ein.