Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin, Sandra Krinner mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.06.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Es handelt sich hier
um die Errichtung einer Doppelgarage als Grenzbebauung im nördlichen Teil des
Grundstücks. Die Wandhöhe der Doppelgarage beträgt im Mittel 3,55 m.
Ohne eigene
Abstandsflächen sind nach Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr. 1 BayBO Garagen mit einer
mittleren Wandhöhe bis zu 3,00 m zulässig. Für das Bauvorhaben sind somit
Abstandsflächen freizuhalten. Die Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück
selbst liegen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 BayBO). Abstandsflächen
dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn der
Nachbar dies schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde erklärt
(Abstandsflächenübernahmeerklärung Art. 6 Abs. 2 Satz 3 BayBO).
Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung
liegt für das Bauvorhaben nicht vor.
Das Bauvorhaben fügt
sich in die Umgebungsbebauung ein.