Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Änderungsantrag zu
einem genehmigten Verfahren nach den Plänen des Architekten Nicolai
Baehr, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.06.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Durch die Veränderungen im Inneren des
Gebäudes und Wegfall der drei Fenster an der Südfassade ändern sich die
Nutzungszahlen nicht.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.