Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
des Architekten Alexander Schumann, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.06.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Angaben zum vorhandenen Baumbestand liegen
nicht vor.
Auf dem Grundstück müssen laut Bebauungsplan
Nr. 113 / Gauting fünf Bäume vorhanden sein. Fehlender Baumbestand ist
nachzupflanzen.
Einfriedungen sind in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als
sockellose Holzzäune mit senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung
auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes
zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der
Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der
Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen
versehen werden.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche
Verkehrsfläche ist unzulässig.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen.