Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Zimmermeisters Markus Liebmann, Brack Wintergarten GmbH & Co.KG, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.06.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl 1) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die Baugrenzen werden eingehalten.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es handelt sich nur um eine geringfügige Überschreitung um 0,01 m.

 

Bezüglich des Baumbestandes gibt es keine Angaben. Auf den Baumfällantrag vom 25.08.2005 mit Genehmigung vom 24.10.2005 wird hingewiesen, Ersatzpflanzungen sind in Anbetracht des angrenzenden, dichten Waldes damals nicht gefordert worden.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.