Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
des Zimmermeisters Markus Liebmann, Brack
Wintergarten GmbH & Co.KG, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.06.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung
des Maßes der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl 1) nicht den Festsetzungen
des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die Baugrenzen werden eingehalten.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge
der Planung nicht berührt werden. Es handelt sich nur um eine geringfügige
Überschreitung um 0,01 m.
Bezüglich des
Baumbestandes gibt es keine Angaben. Auf den Baumfällantrag vom 25.08.2005 mit
Genehmigung vom 24.10.2005 wird hingewiesen, Ersatzpflanzungen sind in
Anbetracht des angrenzenden, dichten Waldes damals nicht gefordert worden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die
Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes
zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der
Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der
Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen
versehen werden.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.