Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0440 vom
09.08.2016 zur Abwägung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen
Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 46-3/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Flurstraße, Schrimpfstraße und Römerschanzweg. Die Begründung ist
Bestandteil der Beschlussfassung.
- Der Bauausschuss beschließt über die Anregungen und Bedenken wie in
der Begründung ausgeführt.
- Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des
Bebauungsplans einschließlich Begründung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. §
4 a Abs. 3 BauGB nochmalig erneut auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird
auf zwei Wochen verkürzt und es wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.