Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Egginger, GR Jaquet


Beschluss:

 

Zum isolierten Antrag aus Abweichung von der Werbeanlagensatzung wird das gemeindliche Einvernehmen gemäß Art. 63 Abs. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) i. V. m. § 31 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Vorgaben der Werbeanlagensatzung.

Gemäß § 2 (Gestaltungsvorschriften) der Satzung sind an Einfriedungen angebrachte Werbeanlagen unzulässig.

 

Eine Abweichung gemäß § 4 der Satzung wird nicht gestattet.