Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Batzer und
Hartmann Planungsgesellschaft mbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.07.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 179 / GAUTING.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung
der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.
Hinweis für
Bauherrn und Bauleitplanung:
Die Einfahrt vom
Lidl - Grundstück erscheint sehr schmal und zu stark verschwenkt für den
Anlieferverkehr von Küche, Cafe, Wäscheservice und Müllwagen.