Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Ebner, GRin Strenkert
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Friedrich Barth,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.07.2016,
gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen:
1. Frage 1:
Kann
auf der Fl.Nr. 180 anschließend an das bestehende Gebäude Stockdorfer Weg 29
ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 160 m2 mit einem
Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß errichtet werden?
Es handelt sich um eine Grundstücksfläche von ca. 1.200 m2, die
derzeit Teil der Flur Nr. 180 ist. Die eine
Hälfte dieser Fläche soll als Grundstück für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses
genutzt werden, die andere Hälfte als sogenannte Ausgleichsfläche.
Begründung:
Gemäß §34 Bau GB sind Bauvorhaben im Zusammenhang bebauter
Ortsteile zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der
Bauweise und der
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen und die Erschließung gesichert ist.
Verlängert man die Gebäudeaußenkanten der Gebäude Neurieder
Str. 27 und 29 als Linie Richtung Westen und die Außenkante der Bebauung des
Stockdorfer Wegs nach Norden, so liegt der geplante Bauraum innerhalb der sich
ergebenden Fläche.
Dieses Konzept entspricht den Abrundungen des Orts
Buchendorf auch an anderen Stellen. Zum Beispiel: Pater-Köster-Weg,
Forstenrieder Park Straße, Zur Keltenschanze.
Ein Ausbau des Stockdorfer Wegs nach Norden wäre nicht
dringend erforderlich, da das geplante
Gebäude über die Flur Nr. 180 / 1 - Stockdorfer Weg 29 erschlossen werden kann.
Nein, da es sich um ein Vorhaben im
Außenbereich handelt und eine Privilegierung nicht gegeben ist.
2.
Frage 2:
Ist die Gemeinde
Gauting bereit für einen Teilbereich der Flur Nr. 180 eine Änderung der
Ortsabrundungssatzung durchzuführen?
Um die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist der
Antragsteller bereit, die Kosten für die Änderung der Ortsabrundungssatzung zu
übernehmen.
Zurzeit
nicht, da sich der Bauausschuss erst nach den
Sommerferien im Herbst dieses Jahres in einer Sitzung mit diesen und weiteren
anderen Anträgen beschlussmäßig befasst.
Das Vorhaben
berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen.
Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der
Erdarbeiten rechtzeitig der Gemeinde Gauting (Tel. 089 / 89 337 129) und dem
Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden
möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich
die Gemeinde oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg
vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den
Betroffenen in Verbindung setzen können.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen eine Begrünung vorzusehen.