Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Ebner, GRin Strenkert


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Friedrich Barth, mit Ein­gangsstempel der Gemeinde vom 11.07.2016, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stel­lung genommen:

 

1.    Frage 1:
Kann auf der Fl.Nr. 180 anschließend an das bestehende Gebäude Stockdorfer Weg 29 ein Einfamilienwohnhaus mit einer Grundfläche von 160 m2 mit einem Erdgeschoß und einem ausgebauten Dachgeschoß errichtet werden?
Es handelt sich um eine Grundstücksfläche von ca. 1.200 m2, die derzeit Teil der Flur Nr. 180 ist. Die eine Hälfte dieser Fläche soll als Grundstück für die Errichtung eines Ein­familienwohnhauses genutzt werden, die andere Hälfte als sogenannte Ausgleichs­fläche.

Begründung:

Gemäß §34 Bau GB sind Bauvorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der

Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Verlängert man die Gebäudeaußenkanten der Gebäude Neurieder Str. 27 und 29 als Linie Richtung Westen und die Außenkante der Bebauung des Stockdorfer Wegs nach Norden, so liegt der geplante Bauraum innerhalb der sich ergebenden Fläche.

Dieses Konzept entspricht den Abrundungen des Orts Buchendorf auch an anderen Stellen. Zum Beispiel: Pater-Köster-Weg, Forstenrieder Park Straße, Zur Keltenschanze.

Ein Ausbau des Stockdorfer Wegs nach Norden wäre nicht dringend erforderlich, da das geplante Gebäude über die Flur Nr. 180 / 1 - Stockdorfer Weg 29 erschlossen werden kann.

 

Nein, da es sich um ein Vorhaben im Außenbereich handelt und eine Privilegierung nicht gegeben ist.

 

2.    Frage 2:

Ist die Gemeinde Gauting bereit für einen Teilbereich der Flur Nr. 180 eine Änderung der Ortsabrundungssatzung durchzuführen?

Um die baurechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, ist der Antragsteller bereit, die Kosten für die Änderung der Ortsabrundungssatzung zu übernehmen.

 

Zurzeit nicht, da sich der Bauausschuss erst nach den Sommerferien im Herbst dieses Jahres in einer Sitzung mit diesen und weiteren anderen Anträgen beschlussmäßig befasst.

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig der Gemeinde Gauting (Tel. 089 / 89 337 129) und dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Gemeinde oder die Untere Denkmalschutzbe­hörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch be­deutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen eine Begrünung vorzu­sehen.