Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GRin Strenkert


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Anton Birner , mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.07.2016, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht erklärt:

 

 

1.         Ist ein Baukörper mit einer Länge von 17,99 m und einer Breite von 12,24 m, wie in der Bauvorlage dargestellt zulässig ?

 

            Ja.

 

 

2.         Ist eine Befreiung wegen Überschreitung der im Bebauungsplan festgesetzten

GFZ von 0,4 auf 0,43 möglich ?

Die Überschreitung der zulässigen Nutzung wird durch Vergleichsrechnung mit anderen in der Nachbarschaft vorhandenen Bebauungen begründet.

Hochwaldstraße 7 und 7 A   Grundstücksfläche 24,0 x 31,4 m = 753 m²

Baukörper 13,5 m x 11,5 m    = 155,25 m² =  0,206 GRZ

1. Obergeschoss wie EG        = 155,25 m²  =  310,50 m² = 0,41 GFZ

 

Preysingstraße 9 und 11                     Grundstücksfläche 32,0 x 27,0 m = 864 m²

Baukörper 16,00 x 12,50 m    =          200,00 m² =                            0,23 GRZ

1. Obergeschoss wie EG        =          200,00 m²    400,00 m² =        0,46 GFZ

 

            Der Bebauungsplan setzt keine GRZ und GFZ fest.

 

 

3.         Ist die Einplanung von 5 nach DIN 18040-2 für Wohnungen herzustellenden barrierefreien Wohnungen möglich?

 

            Ja.

 

 

4.         Ist die Ausführung eines zurückgesetzten Dachgeschosses mit 18 ° Neigung möglich?

 

Ja, aber das gemeindliche Einvernehmen wird nur bis zu einer Firsthöhe von 9,20 m und einer E + 1 + D-Bebauung (kein Terrassengeschoss = Vollgeschoss) in Aussicht gestellt.

 

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Gebäudetyp) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 / GAUTING.

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Das Bauvorhaben fügt sich nach der Art in die Umgebungsbebauung ein.

Das Bauvorhaben fügt sich mit der Wandhöhe, der Firsthöhe und der Geschossigkeit (drei Vollgeschosse) nicht in die Umgebungsbebauung ein.

 

 

Das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenquoten sind in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan (möglichst von einem Gartenbauarchitekten) beizufügen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig der Gemeinde Gauting (Tel. 089 / 89 337 129) und dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Gemeinde oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vor­zusehen.