Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Thomas Leberfinger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.07.2016,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB mit folgenden
Maßgaben erklärt:
Die Landschaftsverträglichkeit, sowie die Privilegierung sind durch das
Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.