Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Strenkert, GRin Hundesrügge
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. PGS Architekten PartGmbH Vogt / Schad, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.07.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Pflanzvorschriften (es
fehlen zwei neu zu pflanzende Bäume, ein erhaltenswert gekennzeichneter Baum - Tanne
Nr. 7 soll gefällt werden) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113
/ GAUTING.
Der Fällung der Tanne Nr. 7 wird nicht stattgegeben, da dieser Baum den
Neubau nicht tangiert und kein offensichtlicher Grund für eine Fällung
erkennbar ist. Die Fällung der Tanne hätte zudem zur Folge, dass die
benachbarten Bäume, vorrangig Buchen, zu Schaden kommen würden (Sonnenbrand an
der Rinde, kann zum Absterben der Bäume führen.)
Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.
Zwei zusätzliche Bäume sind auf dem Baugrundstück zu pflanzen.
Der
Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Einfriedungen sind
in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit
senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Oberflächenbefestigungen
dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls
freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur
nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche
ist unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.
Hinweis für Landratsamt:
Die im Freiflächenplan als zu fällend gekennzeichneten Bäume Nr. 18 und 52 sind nicht als erhaltenswert eingetragen.