Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Strenkert, GRin Hundesrügge


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. PGS Architekten PartGmbH Vogt / Schad, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.07.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Pflanzvorschriften (es fehlen zwei neu zu pflanzende Bäume, ein erhaltenswert gekennzeichneter Baum - Tanne Nr. 7 soll gefällt werden) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der Fällung der Tanne Nr. 7 wird nicht stattgegeben, da dieser Baum den Neubau nicht tangiert und kein offensichtlicher Grund für eine Fällung erkennbar ist. Die Fällung der Tanne hätte zudem zur Folge, dass die benachbarten Bäume, vorrangig Buchen, zu Schaden kommen würden (Sonnenbrand an der Rinde, kann zum Absterben der Bäume führen.)

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet.

 

Zwei zusätzliche  Bäume sind auf dem Baugrundstück zu pflanzen.

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Einfriedungen sind in einer Höhe von höchstens 1,30 m Höhe als sockellose Holzzäune mit senkrechter Lattung oder als Maschendraht mit Hinterpflanzung auszuführen.
Hecken sind bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Oberflächenbefestigungen dürfen nur mit wasserdurchlässigen Belägen versehen werden.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.

 

Hinweis für Landratsamt:

Die im Freiflächenplan als zu fällend gekennzeichneten Bäume Nr. 18 und 52 sind nicht als erhaltenswert eingetragen.