Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 05.08.2016, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 158 / GAUTING, da dieser nur die Unzulässigkeit von
Mobilfunkanlagen regelt.
Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.