Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.08.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungs­planes Nr. 158 / GAUTING, da dieser nur die Unzulässigkeit von Mobilfunkanlagen regelt.

 

Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt Starnberg zu überprüfen und zu sichern.