1.    GR Dr. Sklarek fragt nach, ob der Eigentümer der Bergmoser- /Ecke Kurt-Huber- Straße ermahnt wurde, seine überhängenden Büsche zurückzuschneiden. Die Verwaltung hat in diesem Fall bereits ein Zwangsgeld von 500 € verhängt, da der Eigentümer nach mehrfacher Aufforderung nicht reagiert hatte.

 

2.    GR Ebner bittet darum den Eigentümer hinter dem Bayerischen Jugendring entlang der Germeringer Straße ebenfalls aufzufordern die Büsche zurückzuschneiden.

 

Anmerkung der Verwaltung:

Die Verwaltung hat den Grundstückseigentümer mit Schreiben vom 24.08.2016 aufgefordert den Rückschnitt vorzunehmen.