Nachtrag: 22.08.2016

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Ebner, GRin Cosmovici, GRin Strenkert, GRin Hundesrügge


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. JG-Bau GmbH, mit Eingangsstempel der Ge­meinde vom 05.08.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes, befristet bis 31.07.2021, erklärt.

 

Die Landschaftsverträglichkeit, ist durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu über­prüfen.

 

Ein Gebäude für den Müll ist noch zu errichten.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.