Nachtrag: 22.08.2016
Sitzung: 23.08.2016 BA/032/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GR Ebner, GRin Cosmovici, GRin Strenkert, GRin Hundesrügge
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. JG-Bau GmbH,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.08.2016,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes,
befristet bis 31.07.2021, erklärt.
Die Landschaftsverträglichkeit, ist durch das Landratsamt mit seinen
Fachbehörden zu überprüfen.
Ein Gebäude für den
Müll ist noch zu errichten.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen
sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des
Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung
vorzusehen.