Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Klinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Knut Achenbach in der Fa. Isartaler Holzhaus, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.08.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweisen Bauens außerhalb der Baugrenzen (südöstl. Richtung), Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (zu kleine Dachneigung, andere Firstrichtung, größere Wandhöhe) und eventueller Überschreitung des Maßes der Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 / STOCKDORF.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Laut Auffassung des Kreisbauamtes Starnberg (Jour Fix vom 15.09.2016) ist der Bebauungsplan 20 / STOCKDORF in den einzelnen Festsetzungen nicht obsolet und demzufolge auf das Bauvorhaben anzuwenden.

 

 

Hinweise für Landratsamt:

 

Die zulässige GFZ von 0,90 darf nicht überschritten werden (Bestandspläne des Wohnhauses parallel zur Bahnstraße in der Gemeinde nicht vorhanden).

Die Aufenthaltsraumqualität der Wohnung im UG ist zu überprüfen.

 


 

GR’in Klinger stellt den Antrag, den Bebauungsplan zu ändern, um das Vorhaben realisieren zu können.

 

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 20/STOCKDORF wird für das Grundstück Fl.Nr. 1486 unter der Voraussetzung geändert, dass das Landratsamt bei der Prüfung des Vorhabens feststellt, dass hinsichtlich der festgesetzten Wandhöhe keine Möglichkeit für eine Befreiung besteht.