Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen des Architekturbüros Drehobel, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 24.03.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

Die Werbeanlage für die Apotheke entspricht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

Der freistehende Werbe-Pylon entspricht nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird gestattet.

 

Beide Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen. Die Verwendung von roten und grünen Farben ist nur dort zulässig, wo eine Verkehrsbeeinträchtigung, insbesondere eine Verwechslung mit Lichtern von Verkehrsampeln, ausgeschlossen ist.

 

Sollte öffentlicher Grund für den Werbepylon in Anspruch genommen werden, sind hier gesonderte Gestattungen (Sondernutzungserlaubnis und / oder Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrag) erforderlich.