Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Isolierte Befreiung nach den Plänen des Architekturbüros Drehobel, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 24.03.2016, wird das
gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Die Werbeanlage für die Apotheke entspricht
den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.
Der freistehende Werbe-Pylon entspricht nicht
den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung. Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird gestattet.
Beide Werbeanlagen sind blendfrei auszuführen. Die Verwendung von roten
und grünen Farben ist nur dort zulässig, wo eine Verkehrsbeeinträchtigung,
insbesondere eine Verwechslung mit Lichtern von Verkehrsampeln, ausgeschlossen
ist.
Sollte öffentlicher Grund für den Werbepylon in Anspruch genommen
werden, sind hier gesonderte Gestattungen (Sondernutzungserlaubnis und / oder
Gestattungs- bzw. Nutzungsvertrag) erforderlich.