Abstimmung: Ja: 16, Nein: 6

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GRin Neugebauer

 

Wortmeldungen: GRe Ebner, Franke, Moser, Klinger, Vilgertshofer, Eck, Rindermann, Cosmovici, Platzer M.

 

In der Diskussion wurde dargelegt, dass der aus Stiftungsvermögen (Grundstock) finanzierte Grundstückskauf einen Bestandteil des Grundstockvermögens bildet und somit nicht für Ausschüttungen herangezogen werden darf. Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung übersteigen derzeit die am Markt erzielbaren Zinserträge.

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger informiert, dass trotz der tendenziell sinkenden Einnahmen aus dem Stiftungsvermögen die Auszahlung von Zuschüssen in 2016 gesichert ist.

 

GR Vilgertshofer verweist auf die Behandlung des Themas in der 26. Sitzung des Gemeinderates am 19.07.2016, worin die Möglichkeit der Bezuschussung der Stiftung in den anstehenden Haushaltsberatungen vorgeschlagen wurde.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Antrag der SPD- Fraktion vom 06.08.2016 und der Beschlussvorlage Ö/0466/XIV.WP

2.         Der Gemeinderat beschließt, den Antrag der SPD vom 06.08.2016 abzulehnen.