Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.11.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Schnittmaßnahme (Einkürzung) an einem als „zu erhaltend“ festgesetzten Baum nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 35 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Der Antrag auf „Isolierte Befreiung“ nach Art. 63 Abs. 3 Satz 1 Bayerische Bauordnung und analog §31 Abs. 2 Baugesetzbuch betreffend die Schnittmaßnahme an einer Fichte in der Rochusstraße 14, Fl.Nr. 1656/122, Gemarkung Gauting widerspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.35/Stockdorf.

 

Ein großzügiger Rückschnitt der Fichte ist nötig, da diese einen deutlichen Schrägstand in Richtung Straße aufweist und die Verkehrssicherheit unter den derzeitigen Bedingungen nicht mehr gewährleistet ist. Dem Rückschnitt wird naturschutzfachlich zugestimmt. Sollte eine vollständige Fällung der Fichte nötig werden, ist ein erneuter Antrag zu stellen und die Notwendigkeit einer Ersatzpflanzung zu prüfen.