Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Derksen


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen des Antragstellers Climb and Work Raupp GbR, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.11.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von fünf als „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59 A / Stockdorf.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Alle fünf Bäume weisen massive Vorschäden und damit einhergehend eine verminderte Vitalität auf, so dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Den Fällungen wird naturschutzfachlich zugestimmt. Für die zwei Bäume mit den Nummern 308 und 155 ist in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort je eine Ersatzpflanzung durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu leisten. Bei den anderen Bäumen stehen ausreichend Bäume im direkten Umfeld, so dass hier von einer Ersatzpflanzung abgesehen wird.