Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen der Architektin Birgit Wolf, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.11.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die isolierte Prüfung für die Errichtung des
Rettungsweges erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.