Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet, GR Berchtold, GR Moser


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Bernhard Fuchs, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.12.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Baulinienpläne Nr. 6, 26 und 26 1. Änderung / GAUTING.

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 181 / Gauting. Hier werden nur Vergnügungsstätten ausgeschlossen.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.