Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Jaquet, GR Berchtold, GR Moser
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Herrn Bernhard Fuchs, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.12.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Baulinienpläne Nr. 6, 26 und 26 1. Änderung / GAUTING.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 181 / Gauting. Hier werden nur Vergnügungsstätten ausgeschlossen.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser
ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.