Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0578 der Verwaltung vom 07.12.2023

 

  1. Der Bauausschuss beschließt über die Anregungen und Einwendungen wie in der Begründung dargelegt.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 - 23. Die Auslegungsfrist wird verkürzt. Anregungen werden nur zu den geänderten Teilen zugelassen.

 

  1. Der Bauausschuss verlängert die für das Plangebiet erlassene Veränderungssperre mit der folgenden Satzung:

 

 

Die Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14,16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der letztmalig am 24.07.2023 geänderten Fassung eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 - 23 mit folgendem Inhalt:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 – 23

 

 

§ 1

 

Gegenstand der Satzung

 

Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 13.01.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 – 23 (s. Anlage) wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. Sie endet somit am 12.01.2025, 24.00 Uhr bzw. wenn und soweit der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.

 

 

§ 2

 

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt am 13.01.2024, 0.00 Uhr in Kraft.