Sitzung: 19.12.2023 BA/047/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0578/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Bauausschuss hat Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö/0578 der Verwaltung vom 07.12.2023
- Der Bauausschuss beschließt über die Anregungen und Einwendungen wie in der Begründung dargelegt.
- Der Bauausschuss beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 - 23. Die Auslegungsfrist wird verkürzt. Anregungen werden nur zu den geänderten Teilen zugelassen.
- Der Bauausschuss verlängert die für das Plangebiet erlassene Veränderungssperre mit der folgenden Satzung:
Die Gemeinde
Gauting erlässt aufgrund der §§ 14,16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der letztmalig am 24.07.2023
geänderten Fassung eine Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 194/GAUTING südliche
Junkersstraße Hausnrn. 11 - 23 mit folgendem Inhalt:
Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 – 23
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 13.01.2022 in Kraft getretene Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING südliche Junkersstraße Hausnrn. 11 – 23 (s. Anlage) wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr verlängert. Sie endet somit am 12.01.2025, 24.00 Uhr bzw. wenn und soweit der Bebauungsplan in Kraft getreten ist.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 13.01.2024, 0.00 Uhr in Kraft.