Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
nach den Plänen des Antragstellers, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“
festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 107 /
GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Aufgrund der Schneelast ist die komplette Krone der Kiefer bereits abgebrochen; die Verkehrssicherheit des Baumes ist nicht mehr gegeben, so dass der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Die Kiefer ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.