Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 103 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Im Bebauungsplan werden pro angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein Baum festgesetzt.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Aufgrund eines Sturmes wurde die Linde derart beschädigt, dass eine unmittelbare Fällung aufgrund der nicht mehr vorhandenen Verkehrssicherheit unumgänglich war. Der Fällung wird nachträglich naturschutzfachlich zugestimmt. Die Linde ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.

 

GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.