Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2023, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 103 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Im Bebauungsplan werden pro angefangene 250 m² Grundstücksfläche ein Baum festgesetzt.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Aufgrund der verminderten Vitalität und der Rissbildung im Stammbereich der Kirsche ist die Prognose für die Entwicklung eines gesunden, vitalen Großbaumes sehr schlecht. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Kirsche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) oder 18/20 STU, 3x verpflanzt, für Bäume 2.Ordnung (z.B. Mehlbeere, Eberesche) in maximal drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.

 

GR Deschler gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.