Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Oliver
Jahnke, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 06.12.2023, wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen der Anzahl der Dachflächenfenster sowie der
Überschreitung der Baugrenze im Süden nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 2 / HAUSEN.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der
Überschreitung der Baugrenze wird befürwortet, da sich diese durch den
untergeordneten Balkon im Süden ergibt und geringfügig ist (3,6 m²), damit
werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB
hinsichtlich der Anzahl und der Größe der lichten Glasfläche für
Dachflächenfenster kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.
Stellungnahme
Fachbereich Umwelt:
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.
Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist
das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert