Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Hasan Coskun, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.12.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Die Nutzungszahlen
ändern sich nicht.
Die isolierte
Prüfung des Brandschutzes erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.