Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Hasan Coskun, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 12.12.2023, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Die Nutzungszahlen ändern sich nicht.

 

Die isolierte Prüfung des Brandschutzes erfolgt durch das Landratsamt Starnberg.