Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
nach den Plänen der Antragstellerin, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.12.2023,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“
festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Die Buche weist einen erheblichen Phytophthora-Befall sowie einen Fäulnisschaden auf der Rückseite auf, so dass die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Der Fällung wird naturschutzfachlich zugestimmt. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu ersetzen.