Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Dr. Ilg

 

Grund des Antrags sei einerseits die Reduzierung der Baukosten, um günstigeren Wohnraum zu ermöglichen, andererseits um das Regelwerk zu vereinfachen.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö 0561 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.01.2024.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, die dem Bauausschuss zugewiesene Sachentscheidung zur Stellplatzsatzung an sich zu ziehen.

 

3.      Der Gemeinderat beschließt die Satzung über Stellplätze und Garagen wie folgt zu ändern:

 

 

§4 der Satzung über Stellplätze und Garagen der Gemeinde Gauting vom 16.04.2020 wird wie folgt geändert.

 

(§4 Größe und Beschaffenheit der Stellplätze für Kraftfahrzeuge (1) regelt die Länge und Breite eines KFZ-Stellplatzes)

 

(1)  Breite und Länge der Stellplätze müssen mindestens 2,80 m breit und mindestens 5,5 m lang sein; die Ausmaße richten sich nach den Maßen der GaStellV in der jeweils geltenden Fassung. Gleiches gilt für die Maße der erforderlichen Fahrgassen. Sofern nach Art. 48 BayBO in der jeweils geltenden Fassung barrierefreie Stellplätze erforderlich sind, müssen diese nach den jeweils gültigen technischen Bestimmungen angelegt werden.

Stellplätze müssen unabhängig voneinander benutzbar sein.