Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf isolierte Befreiung nach den Plänen der Fa. guttenberger + partner GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.09.2016, wird das gemeindliche Ein­vernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass die Werbefläche in den Schaufenstern 1/3 der Fensterfläche nicht überschreitet.

 

Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 6 / GAUTING, da hier nur Baulinien vor­gegeben sind.

 

Die Werbeanlagen am Gebäude entsprechen den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.

 

Die Werbeanlagen im Schaufenster (Werbeanlage 4) entsprechen nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.