Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf
isolierte Befreiung nach den Plänen der Fa. guttenberger
+ partner GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.09.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass die Werbefläche in den
Schaufenstern 1/3 der Fensterfläche
nicht überschreitet.
Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 6 / GAUTING, da hier nur
Baulinien vorgegeben sind.
Die Werbeanlagen am Gebäude entsprechen den Festsetzungen der
Werbeanlagensatzung.
Die Werbeanlagen im Schaufenster (Werbeanlage 4) entsprechen nicht den
Festsetzungen der Werbeanlagensatzung.