Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Alexander Grund, mit Eingangsstem­pel der Gemeinde vom 21.09.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (auskragen­des Obergeschoss, anderer Außenwandgestaltung – teilweise Aluminiumblech -, anderer Dachform und anderer Dachneigung bei der Doppelgarage) und fehlender Angaben zu Bäumen (Art, Stammumfang) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / STOCKDORF.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Grundzüge der Pla­nung nicht berührt werden.

Auskragende Obergeschosse gibt es schon auf den Fl.Nrn. 1637 / 7 und 1639 / 6.

Die teilweise Aluminiumverkleidung darf nicht verunstaltend wirken.

 

Die Angaben zu den Bäumen (Art und Stammumfang) sind noch beim Landratsamt zu er­gänzen.

 

Terrassen, Zuwegungen und Zufahrten sind wasserdurchlässig auszuführen.

 

Im Freiflächengestaltungsplan sind die Neupflanzungen nach Artangaben und Stammumfang zu kennzeichnen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) zu beachten.

 

Die Gemeinde empfiehlt, zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vor­zu­sehen.