Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:     zur Kenntnis

 

Von dem Baumfällantrag nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 18.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 123 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Die Buche hat witterungsbedingt einen massiven Schneebruch erlitten, so dass die Krone nach Osten komplett offen war. Es bestand ein deutlicher Überhang nach Westen, so dass aufgrund der nicht mehr gegebenen Standsicherheit die Fällung bereits mittels Ausnahmegenehmigung gewährt wurde. Die Buche ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.