Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Thomas Metzner,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.01.2024,
wird zustimmend Kenntnis genommen
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der
Dachflächenfenster, sowie der Überschreitung der Grundfläche 1 nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / STOCKDORF.
Der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Anzahl der
Dachflächenfenster kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht
berührt werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der
Überschreitung der Grundfläche 1 wird befürwortet, da sich diese durch den
Bestand ergibt. Durch den Ausbau des Dachgeschosses wird die Grundfläche nicht
weiter erhöht, damit werden die Grundzüge der Planung nicht berührt.
Die nicht mit
Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten
Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu
begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im
Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze,
Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen
und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde
Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im
bayerischen Klimaschutzgesetz verankert