Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom
15.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 34-1 / Stockdorf.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zum
Erhalt“ festgesetzten Baumes
nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 34 / Stockdorf.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die Robinie befindet sich laut Gutachten in einem derart desolaten Zustand (aufgerissener Zwiesel und Hallimaschbefall), dass eine sofortige Fällung unumgänglich ist. Die Fällung wurde bereits mittels einer Ausnahmegenehmigung gewährt. Die Robinie ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.