Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Grundfläche 2 wird das gemeindliche Einvernehmen erklärt.
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.09.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ eingestuften Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird abgelehnt.