Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr.Sklarek

 


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113-2 / Gauting.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zum Erhalt“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Aufgrund eines Schneebruchs steht von dem Goldregen nur noch ein ca. 1 Meter hoher Reststamm, so dass der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Da auf dem Grundstück ein waldähnlicher Zustand vorzufinden und ausreichend Jungaufwuchs vorhanden ist, wird hier von der Forderung einer Ersatzpflanzung abgesehen.