Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr.Sklarek
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113-2 / Gauting.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zum
Erhalt“ festgesetzten Bäumen
nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 113 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Aufgrund eines Schneebruchs steht von dem Goldregen nur noch ein ca. 1 Meter hoher Reststamm, so dass der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt wird. Da auf dem Grundstück ein waldähnlicher Zustand vorzufinden und ausreichend Jungaufwuchs vorhanden ist, wird hier von der Forderung einer Ersatzpflanzung abgesehen.